DER FALL „MONIKA“

WIR HABEN GEWONNEN!

Das OLG Dresden hat die Entscheidung des Landgerichts Görlitz aufgehoben.
Wir dürfen das Kunstwerk von Hanka Krawcec zeigen & verkaufen.

Und wir sind darüber wahnsinnig glücklich!


Dieser Text enthält am unteren Ende einige Aktualisierungen.

INTRO

Die nachfolgenden Zeilen muss ich, Gerhard, Inhaber von LABA, veröffentlichen. Es bleibt mir schlicht gar nichts anderes übrig.

Viel zu wichtig sind mir die Kunstfreiheit & LABA. Und damit auch meine lieben Kundinnen & Kunden. Nicht zu vergessen die Firmen aus sehr nah & fern, mit denen ich bereits jahrelang kooperiere und Dinge auf die Beine stelle und gestellt habe.

Mittlerweile hat der Fall „Monika“ für mich persönlich & unternehmerisch bedrohliche Züge angenommen.

Mit der diesjährigen Sommerkollektion sollte bei LABA ein T-Shirt angeboten werden, welches das Werk „Monika“ aus dem Jahr 1974 der sorbischen Künstlerin Hanka Krawcec (*1901 in Dresden, †1990 in Filipov) zeigt: Ein Porträt einer weiblichen Person im Halbprofil – als Linolschnitt.

Aufgrund einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung & eines Landgerichtsurteils, darf ich diese, bereits produzierten Textilien nicht verkaufen oder öffentlich zur Schau stellen.

Der Fall „Monika“ konnte erst zum Fall „Monika“ werden, weil sich eine Person auf das „Recht am eigenen Bild“ beruft.

Eine Person, die ich & viele andere Menschen noch nie gesehen haben. Bis heute.

DIE RECHERCHE

Im November des letzten Jahres entdeckte ich in den Instagram Stories eines Antiquariats ein Buch. „Hanka Krawcec“ von Milan Hrabal, aus dem Jahr 1996. „Tolle Aufmachung – das könnte interessant werden“, dachte ich mir & bestellte das Buch noch während die Story lief.

Weder kannte ich die Künstlerin, noch ihr Werk – ich war allerdings schon länger auf der Suche nach einer „alten Meisterin“ für die bereits etablierte T-Shirt-Serie Alte Meister. Nun also eine Frau – endlich.

Nach dem ersten Durchblättern des Katalogs, sträubte sich das Werk „Monika“ gegen eben dieses interessiert beliebige Durchsehen. Nach bedrückenden Holzschnitten & feinen Exlibris, strahlte vollkommen unvorbereitet ein Porträt einer jungen Frau mit selbstbewussten zielgerichteten Blick und Pferdeschwanz aus der dünnen Publikation. Ein äußerst modern gestalteter Linolschnitt.

Das soll es werden. Für die Sommerkollektion 2022.

Wie immer bei solchen Projekten, beginnt nun die eigentliche Arbeit. Fragen, die unmittelbar vor dem Verkauf der Kleidungsstücke beantwortet werden müssen: Wer hält die Rechte an dem Werk? Wer war Hanka Krawcec?

Meine erste Anlaufstelle im Januar 2022: Das Internet. Das gab erstaunlicherweise nur wenig preis über die Künstlerin, die ihre längste Zeit in Varnsdorf verbracht hatte. Ein sehr knapp bemessener Wikipedia-Eintrag* in sorbischer Sprache gab nur den Hauch eines inhaltlichen Rahmens. Na gut, dann eben das Serbski muzej / Sorbisches Museum in Budyšin-Bautzen, das einen großen Krawcec-Nachlass verwahrt. Die amtierende Museumsdirektorin Christina Boguszowa kann als Krawcec-Kennerin bezeichnet werden – verfasste sie doch eine fundierte Würdigung zum Werk in einem weiteren Buch-Titel zur Varnsdorferin.

Von Frau Boguszowa erhielt ich die Auskunft, dass es keine Inhaber*innen des Urheberrechts gibt, da Hanka Krawcec keine Nachfahren hatte. Von der Museumsleiterin bekam ich darüber hinaus noch die Information, dass auch das Varnsdorfer Stadtmuseum im Besitz zahlreicher Krawcec-Werke ist. Ein Zeichen für mich: auch in Tschechien nachzufragen.

Aber auch aus Varnsdorf wurde mir versichert, dass man nicht wüsste, wer die Urheberrechte am Krawcec-Werk hält. Dafür bekam ich über die Website des Museums ein Gefühl für die Wichtigkeit der Künstlerin in Nordböhmen.

Später wurde mir bekannt, dass ihre Arbeiten u.a. in der Tschechischen Nationalgalerie in Prag gezeigt werden. Dass Krawcec das Emblem für die Domowina entworfen hatte. Und ebenso jenes für das Sorbische National Ensemble. Dass Hanka Krawcec die erste professionelle sorbische bildende Künstlerin, Grafikerin, Malerin & Porträtmalerin war. 1982 erhielt sie den Ćišinski-Preis – die höchste Auszeichnung der Sorben.

Hanka Krawcec war die erste sorbische freischaffende Künstlerin und hat maßgeblich die sorbische bildende Kunst mitbestimmt und im Unterschied zu manch einem damaligen sorbischen Künstler modern gestaltet und zukünftig stark beeinflusst.

Jurij Wuschansky, ehem. vorsitzender der Maćica Serbska

Ohne Nachfahren. Ein verwaistes Werk.

*Mittlerweile gibt es auch einen deutschsprachigen Wikipedia-Artikel. Immerhin das.

POST VOM ANWALT

Die Recherchen ergaben also, dass mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass das Werk von Hanka Krawcec als verwaist gilt. Was das heißt, steht hier.

Um allerdings jegliche Zweifel auszuräumen und um möglichen kostspieligen Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen, suchte ich im Vorfeld der Shirt-Veröffentlichung den Kontakt zur Serbske Nowiny. Der sorbischen Tageszeitung schilderte ich den Fall und richtete gleichzeitig einen Appell an die Leserinnen & Leser: Wer jemanden kennt, der jemanden kennt, der die Urheberrechte am Krawcec-Werk hält, bitte Bescheid geben.

Flankiert wurde der Beitrag, der am 26. April 2022 online & gedruckt erschien, von einem Bild des mittlerweile produzierten „Monika//Krawcec“-T-Shirts.

Am 7. Mai 2022 sollte das Kunstwerk im Rahmen der Sommerkollektion erscheinen & feierlich im frisch eröffneten LABA Flagship Store bzw. einen Tag später im Online-Shop der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Für eine authentische Darstellung des Produkts im Internet, reisten wir nach Varnsdorf, um Fotos vom Baumwoll-Textil anzufertigen. Zudem sollte, wie auch bei Rosa Luxemburg, Joahnnes Wüsten, Paul Sinkwitz, Rudolf Warnecke & Friedrich Engels, eine Einführung in die Biografie & das Werk der betreffenden Person erfolgen. Untersetzt mit Quellennachweisen & Verlinkungen.

Am 03.05.22, 13:53, also vier Tage vor der geplanten Veröffentlichung des Werks, lag dann die den Fall „Monika“ entfachende Post von einer Anwaltskanzlei im eMail-Eingang. „Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung“ lautete die Überschrift.

Die Mandantin sei über den Artikel in der Serbske Nowiny auf das T-Shirt aufmerksam geworden. Das darauf abgebildete Werk zeigt die Mandantin. Um den gesetzlichen Rahmen zu spannen, wurden unter anderem das Grundgesetz (Art. 1 & 2) und das KUG (§ 22) aufgeführt. Den Verkauf & die Abbildung der Kleidungsstücke mit dem Bildnis der Mandantin habe ich zu unterlassen und außerdem die Kosten der Anwaltskanzlei (800,39 Euro) zu tragen. Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung erwartete das beauftragte Anwaltsbüro zum 04.05.22, 12:00.

Aha. Die Würde eines Menschen verletzt.

WIE BITTE!?

VERFÜGUNG & WIDERSPRUCH

Bevor ich mich nun den juristischen Gegebenheiten zuwende – vielleicht noch ein paar Worte zum Vorgehen, wenn ich mit LABA die Werke verstorbener / noch lebender Künstlerinnen & Künstler verwende.


Grundsätzlich geht’s mir bei diesen Arten von Produkten um 2 Dinge: a.) Mir gefällt das Werk; die Geschichte hinter diesem Werk ist spannend & hat etwas mit der Lausitz zu tun; die Künstlerin/der Künstler weist eine bemerkenswerte Vita auf. Diese genannten Punkte müssen nicht alle zwingend erfüllt sein – aber zumindest teilweise. b) Ich kann davon ausgehen, dass sich das Werk gut verkauft.

Ob nun Hinterbliebene oder Verlag, ob mit oder ohne Urheberrechtschutz – es folgen immer persönliche Gespräche mit den betroffenen Menschen & Einrichtungen. Diese Gespräche, die dann Nutzungsverträge zur Folge haben, dauern manchmal nur 10 Minuten oder aber auch gerne mal 2 Stunden. Im Falle von Rudolf Warnecke (Hexenhäuschen, 1925) & Paul Sinkwitz (Pumphut, 1928) wurden erst durch die persönlichen Treffen Vorbehalte, Ängste & Befürchtungen abgebaut. Wurden die Lebenslinien der Künstler nachgezeichnet, wurde der Stellenwert der Werke in der Region neu eingeordnet. Ich bin für solche Termine unendlich dankbar – verleihen sie den Werken eine neue / ungeahnte / diskursive Tiefe.

Vor & nach diesen Unterhaltungen stehen die Literaturrecherche und das Quellenstudium zur Person & Werk an. Bei Johannes Wüsten & Friedrich Engels muss ich wohl davon ausgehen, dass aufgrund der Fülle an weiterführenden Informationen der „Kaufen“-Button im Online-Shop gar nicht erst erreicht wird – mein Risiko. Aber auch mein Anspruch.

An den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hatte ich aufgrund dieser Vorgehensweise nicht im Ansatz gedacht.


Bestimmt hatte ich im LABA-Store-Eröffnungsstress eine dringende E-Mail übersehen!? Oder den Briefkasten nicht gut geleert!? Nichts dergleichen.

Wurde der Unterlassung vielleicht ein Bild der klagenden Person beigefügt!? Auch nicht.

Was ist denn hier nur los?!

Etwas neben der Spur führte ich zahlreiche Telefonate & Gespräche – bis spät in die Nacht hinein rätselte ich mit verschiedenen Leuten, was denn das eigentlich alles soll.

Am 04.05.22 fand ich dann eine passende Fachanwaltskanzlei in Dresden & unterschrieb die Unterlassungserklärung nicht. Die bereits produzierten T-Shirts (100 Stück) liegen seit diesem Tag im Depot. Die Produktseiten wurden mit Infotexten & zensierten „Monika“-Grafiken angepasst.

Gut zwei Wochen später folgte die einstweilige Verfügung des Landgerichts Görlitz (19.05.22). Darin wurde mir dann auch gerichtlich untersagt, das Krawcec-Werk zu zeigen / zu verkaufen. Wenn ich mich nicht daran halte, könnte das eine Strafe von bis zu 250.000 Euro oder wahlweise bis zu 6 Monate Haft bedeuten. Diese Verfügung basierte auf dem „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung“, den die gegnerische Seite beim Gericht einreichte. Anhand einer Bleistiftzeichnung eines jungen Mädchens aus dem Jahr 1960 wurde darin nochmals die Erkennbarkeit der Person bestätigt. Diese Bleistiftzeichnung soll die Vorlage für den (von mir verwendeten) 14 Jahre später angefertigten Linolschnitt gewesen sein.

Noch immer war nicht klar, wie die Person, die mich in die eben genannten Dinge verwickelte, in der Realität aussah / aussieht.

Daraufhin folgte ein 17-seitiger Widerspruch (09.06.22) meiner Anwältin. Was bei der Recherche zu diesem Papier bemerkt wurde: Vermutlich gab es so einen Fall noch nicht in Deutschland. Über veröffentlichte Fotos und die damit verbundenen Persönlichkeitsrechte wurde viel geurteilt & kommentiert. Ein Linolschnitt allerdings war noch nicht dabei.

Grundsätzlich ging es uns um 3 Dinge: a) Die Person ist nicht erkennbar, da nicht nachgewiesen werden kann, welche Indizien für die Erkennbarkeit sprechen. b) Das Kunstwerk darf nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG gezeigt / kommerziell genutzt werden, „sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.“ Diese Textstelle sollte dann unmittelbar mit dem Artikel 5 Grundgesetz („Kunstfreiheit“) in Verbindung gebracht werden. Dazu urteilte der Bundesgerichtshof erst im Februar dieses Jahres bemerkenswert erfrischend (PDF). c) Das Werk der Hanka Krawcec ist herausragend und verdient einer entsprechenden Würdigung – vor allem für die Kunstvermittlung an eine Generation, die nicht mehr viel anfangen kann mit der Künstlerin.

Das Leben und Schaffen der ersten sorbischen Berufskünstlerin, der Malerin und Grafikerin Hanka Krawcec, wurde bisher noch nicht umfassend gewürdigt und kunsthistorisch beleuchtet, obwohl ihr Name für hohe künstlerische Qualität steht.

Christina Boguszowa (2011), Direktorin Serbski muzej / Sorbisches Museum

Zudem wurde angemerkt, dass der „Monika“-Linolschnitt bereits unzählige Male in verschiedenen Publikationen gezeigt wurde.

Noch heute ist es ohne weiteres möglich, die folgenden Titel über den Buchhandel / Antiquariate zu erwerben oder in (mind. sieben) Bibliotheken einzusehen.

  • Milan Hrabal: Hanka Krawcec. Výtvarné dílo = tvorjace wuměłstwo. Městská knihovna : Varnsdorf, 2011. ISBN: 978-80-86409-29-0. (Aufl.: 350 Exemplare)
  • Milan Hrabal: Hanka Krawcec. Kruh přátel muzea : Varnsdorf, 2001. ISBN: 80-238-7019-X. (Aufl.: unbekannt)
  • Milan Hrabal: Hanka Krawcec. Okresní Muzeum : Děčin 1996. (Aufl.: 400 Exemplare)

Es folgte eine Einladung zur Güteverhandlung am Landgericht Görlitz für den 27.06.22, 11 Uhr.

DAS LANDGERICHT

Machen wir’s kurz: Der Richter folgte unserer Argumentation nicht.

Ohne die persönlich anwesende Klägerin entschied der Vorsitzende am 27.06.22 & mit dem Urteil vom 01.07.22, dass die Frau aufgrund der von der gegnerischen Seite vorgelegten Bleistiftzeichnung aus dem Jahr 1960 & über den zur schaugestellten Linolschnitt erkennbar sei. Dies bezeugten auch 2 Personen mit einer eidesstattlichen Versicherung. Gleichzeitig aber führte der Richter in der Urteilsbegründung an: „Zutreffend dürfte allerdings sein, dass die Klägerin nicht mehr so aussieht, wie auf der Bleistiftzeichnung. Möglicherweise trägt sie eine andere Frisur und man erkennt Alterserscheinungen im Gesicht.“

Außerdem bekräftigte der Richter, dass der Ausnahmetatbestand § 23 KUG keine Anwendung findet, da die Abbildung nicht ausschließlich der Kunst diene, „sondern im wesentlichen – und damit im prägenden Umfang – dem kommerziellen Verkaufsinteresse des Beklagten.“

Die einstweilige Verfügung wurde somit bestätigt, ich habe alle Kosten des Verfahrens zu tragen & darf die T-Shirts nach wie vor nicht zeigen/vertreiben.

Gegen dieses Urteil legen wir Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Dresden ein.

PERSÖNLICHE WÜRDIGUNG

KUNSTFREIHEIT

Wäre das Ergebnis der Verhandlung auch so ausgefallen, wenn Hanka Krawcec noch leben würde? Wenn sie mir die Erlaubnis zur Nutzung des Werkes gegeben hätte? Oder läge der Fall dann ganz anders?

Nach meinem Verständnis, liegt der Verdacht nahe, dass – unterstützt durch das LG-Urteil – der Verkauf (egal auf welchem Trägermedium) solcherlei Porträts schon die Bedingung einer erfolgreichen Abmahnung erfüllt.

Stellen wir uns nun ferner die sich daran anschließenden Fragen: Darf eine Künstlerin / ein Künstler grobe Linolschnitt-Porträts (also die eigenen Werke) auf T-Shirts / Plakate / Tassen / Handyhüllen / Leinwände / Stoffbeutel / Verpackungen etc. drucken & mit Gewinnerzielungsabsicht vertreiben? Darf eine Galerie (mit der Einwilligung der Künstler) dies tun? Darf ein Museum dies tun? Darf ein Verlag dies tun? Ein Mode-Label darf es nicht.

Ist nicht immer davon auszugehen, dass eine künstlerisch handelnde Person ihre Werke in aller Öffentlichkeit veräußern (lassen) möchte? Muss in diesem Sinne nicht auch die porträtierte Person davon ausgehen, zum (stark verfremdeten) Objekt der kommerziellen Begierde zu werden?

Kann also darüber hinaus davon ausgegangen werden, dass Künstlerinnen & Künstler von nun an eine Einwilligung der porträtierten Personen für die Nutzung der Werke auf verschiedenen Gebrauchsstoffen (etwa Baumwolle, Hanf, Leinen, Holz, Pappe, Papier, Polyester) einholen müssen?

Kann der Zugang zu Kunst dann überhaupt noch gewährleistet werden?

Die Antworten darauf erhoffe ich mir vom OLG.

DATENSCHUTZRECHT

(Hier stand ein längerer Text zu meiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter einer Einrichtung, die mit besonders schützenswerten Personendaten hantierte. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das ich nahezu täglich verteidigte, ist ein sehr hohes Gut – ein Grundrecht. Ob & wie dieses universelle Fundament beschädigt wird / werden kann, kann nur anhand von Indizien geklärt werden, die eine Person augenscheinlich / individuell aufweist.)

UND NUN?

Die Enttäuschung über den Ausgang des Falls „Monika“ lässt uns im LABA-Team noch immer fragend zurück. Vor allem aber müssen wir uns jetzt überlegen, wie es mit dem Projekt LABA weitergehen soll / kann.

Da sind auf der einen Seite die Kosten (bis dato: rund 5.500 Euro). Dadurch, dass ich mein Erspartes dem Flagship Store & dem Fall „Monika“ habe zukommen lassen, liegt das Projekt KIEP IT REAL® nun erstmal komplett auf Eis. Die finanzielle Unsicherheit bringt mich logischerweise dazu, keine neuen & sehr kostenintensiven Korb-Produkte zu planen / anfertigen zu lassen. Ebenso sieht das im Großen & Ganzen für die Winterkollektion aus.

Auf der anderen Seite fehlt für alles Wesentliche die Zeit: Die Planungen für den Store (Ausstellungen, Lesungen etc.) kommen auch nur noch ganz schwer voran, ebenso wie die wichtige Social Media Arbeit. Corona steht eventuell bald auch wieder vor der Ladentür.

Was dieser 2-monatige Streit gesundheitlich angerichtet hat, merkt man ja immer erst dann, wenn alles überstanden ist. In jedem Falle bin ich müde – und stelle mir nunmehr die Frage, ob dieser Stress für irgendwas gut ist oder ich die Bude einfach abschließen soll.

Noch aber schimmert da noch ein kleines bisschen Hoffnung, dass es irgendwie gut ausgeht.

DU KANNST UNS HELFEN

ÖFFENTLICHKEIT HERSTELLEN

Instagram, Twitter, Facebook, Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Magazine, Radio, Fernsehen, Internet, Flyer, Aushang, Alles – viele von euch haben die Möglichkeit, eine große Öffentlichkeit zum Fall „Monika“ herzustellen. Teilt Beiträge, sprecht mit Menschen darüber, schreibt Redaktionen an, tragt LABA – es geht um nichts weniger als um die Freiheit der Kunst. Um LABA.

GELD SPENDEN

Dieser Punkt ist uns höchst unangenehm – aber die bisher aufgelaufenen Kosten sprengen schon jetzt unseren finanziellen Rahmen. Also, wenn Du einen Euro übrighast, kann Du uns gerne Geld für die Prozess-/Anwaltskosten zukommen lassen.

GLS Bank
Inhaber: Gerhard Zschau
IBAN: DE84 4306 0967 1231 4242 00
Betreff: Monika

Paypal
paypal@laba.de
Betreff: Monika

EINKAUFEN

Ihr könnt aber auch einfach den LABA-Shop / den Flagship Store leer kaufen & euch das Soli-Shirt „Kunstfreiheit“ gönnen. Das hilft uns auch ganz sehr.

AUFN SCHNACK

… in den Flagship Store kommen & einen sehr guten Kaffee genießen. Oder eine Limo. Oder ein Bier.

HERZLICHEN DANK!

DAS URTEIL

AKTUALISIERUNGEN

Der Spendenstand (Stand: 11.03.23 // abzgl. Paypal-Gebühren) beträgt:

3.146,83 Euro

Wir bedanken uns herzlichst bei allen Spenderinnen & Spendern. Bei allen LABA-Kundinnen & -Kunden. Bei jeder einzelnen Person, die im LABA Flagship Store / am LABA Fashion Truck war. Das alles bedeutet uns so wahnsinnig viel.

Danke für die Unterstützung.


Die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden

findet am 29.11., 14:30 statt.

findet am 07.03.2023, 13:30 statt.

Die Verhandlung ist öffentlich.

Sitzungssaal 3.7, 3. OG, Ständehaus,
Schloßplatz 1 

01067 Dresden

DIE OLG-ENTSCHEIDUNG

Das Urteil wurde am 4. April 2023 verkündet.

Der 4. Zivilsenat hat auf die Berufung der Beklagten eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Görlitz abgeändert, mit der es dem Beklagten untersagt worden war, einen Linolschnitt der sorbischen Künstlerin Hanka Krawcec (1901-1990), der nach der Behauptung der Klägerin ein Jugendporträt von ihr darstellt, auf T-Shirts in seinem Ladengeschäft und Webshop anzubieten. Mit eidesstattlicher Versicherung habe die Klägerin zwar hinreichend glaubhaft gemacht, dass der undatierte Linolschnitt nach ihrem Abbild geschaffen worden sei und sie trotz des Umstandes, dass die zugrunde liegende Bleistiftzeichnung aus dem Jahr 1960 stammte, von Freunden und Verwandten auch heute noch wiedererkannt werde. Hierdurch werde sie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das das Recht am eigenen Bild umfasse, betroffen. Da sie in diese Verbreitung nicht eingewilligt habe, seien die gegenseitigen Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen. Im Ergebnis seien die Interessen des Beklagten vorrangig, weil die Klägerin heute aufgrund dieses Linolschnitts nicht mehr damit rechnen müsse, auch in ihrem weiteren Umfeld erkannt zu werden, durch dieses Bildnis nicht herabgewürdigt werde und der Beklagte glaubhaft gemacht habe, neben seinen wirtschaftlichen Interessen durch den Verkauf auch die Verbreitung sorbischer Kunst zu fördern und hierfür einen Teil des Kaufpreises zu spenden. Zu seinen Gunsten streite daher auch die verfassungsrechtlich gewährleistete Kunstfreiheit. Das Risiko, dass die Klägerin in einem unpassenden Zusammenhang mit ihrem Jugendbildnis konfrontiert werde, müsse in der Gesamtwürdigung dahinter zurückstehen.
Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.

Aktenzeichen: 4 U 1486/22

OLG Dresden: Medieninformation, 04. April 2023

Mit diesem Urteil dürfen wir das Kunsterwerk von Hanka Krawcec – „Monika“ – über die LABA-Kanäle vertreiben. Und das freut uns alle sehr!

PRESSE & MEINUNG

GRUR-PRAX: Datenschutzrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Zulässigkeit der Abbildung eines Linolschnitts auf einem T-Shirt, 2023, Nr. 374

MDR: Pad Monika/Fall Monika, 06.05.2023

ALLES-LAUSITZ.DE: Sorbisches Shirt aus Görlitz erlaubt, 16.04.2023

SÄCHSISCHE ZEITUNG: Görlitzer T-Shirt-Streit beendet: „Ich stehe immer noch unter Schock“, 14.04.2023

CHRISTIAN SOLMECKE: Frau muss ihr Portrait auf T-Shirt eines Modelabels hinnehmen, 11.04.2023

EXPERTEN-BRANCHENBUCH.DE: Görlitzer Modelabel siegt vor Gericht: T-Shirt mit sorbischem Kunstdruck bleibt im Verkauf, 05.04.2023

MDR: Drježdźany: Wusud w padźe „Monika“ wozjewjeny, 05.04.2023

DRESDNER NEUESTE NACHRICHTEN: „Monika“ darf nun doch aufs T-Shirt: OLG Dresden entscheidet für Modelabel „laba“, 05.04.2023

SÄCHSISCHE ZEITUNG: Görlitzer Modelabel gewinnt Prozess um T-Shirt-Streit, 05.04.2023

BECK AKTUELL: Jugendportrait auf T-Shirts: Frau muss Verkauf hinnehmen, 05.04.2023

BILD: Designer gewinnt irren T-Shirt-Streit von Görlitz, 05.04.2023

MDR: Der Fall Monika: Streit um Görlitzer Kunstwerk-Druck beigelegt, 04.04.2023

MÜNCHENER MERKUR: Entscheidung zugunsten der Kunstfreiheit, 04.04.2023

RADIO LAUSITZ: Görlitzer siegt im Streit um Jugendbildnis auf T-Shirt, 04.04.2023

MDR: Pad Monika – wčera sudniske jednanje, 08.03.2023

DRESDNER NEUESTE NACHRICHTEN: Streit um Kunstwerk-Druck noch nicht beigelegt, 08.03.2023

SERBSKE NOWINY: „Pad Monika“ hišće wotewrjeny, 08.03.2023

SÄCHSISCHE ZEITUNG: Im Görlitzer Porträtstreit geht es um 250.000 Euro, 07.03.2023

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG: Vergleich in Verhandlung um Recht am eigenen Bild scheitert, 07.03.2023

BILD: Modedesigner drohen 250 000 Euro Strafe, 07.03.3023

NEUES DEUTSCHLAND: Das Modell, das nicht gezeigt werden will, 06.03.2023

SERBSKE NOWINY: „Pad Monika“ a swoboda wuměłstwa, 10.02.2023

MDR: Regionalnachrichten Bautzen : [Das Görlitzer Modelabel „Laba“ wird im Streit um den Verkauf eines T-Shirts (…) vor das Oberlandesgericht in Dresden ziehen], 12.07.2022

SÄCHSISCHE ZEITUNG: Görlitzer Porträt-Streit geht in die nächste Runde, 12.07.2022

MDR: Monika Gerdesowa komentuje: Komentar: Wobraz Hanki Krawcec a label LABA, 07.07.2022

SÄCHSISCHE ZEITUNG: Görlitz: Entscheidung im Porträt-Streit gefallen, 01.07.2022

SÄCHSISCHE ZEITUNG: Görlitz: Streit um Frauen-Porträt landet vor Gericht, 29.06.2022

MDR: Zhorjelc: Wobraz Hanki Krawcec před sudnistwom, 28.06.2022

SERBSKE NOWINY: Sudniski wusud bn, 28.06.2022. S. 1

DRESDNER NEUESTE NACHRICHTEN: Streit ums Motiv: Wiegt das Recht am eigenen Bild mehr als Kunstfreiheit?, 23.06.2022

SERBSKE NOWINY: T-shirt z grafiku Hanki Krawcec wuńdźe, 26.04.2022